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Der Ehevertrag
Das müssen sie wissen
Der klassische Ehevertrag
Entschließen sich zwei Personen zu heiraten, stehen häufig zunächst Fragen rund um Hochzeitslocation, Brautkleid und Hochzeitsreise im Vordergrund. Dabei wird leicht vergessen, dass eine Eheschließung weitreichende rechtliche Folgen hat und jede Ehe automatisch einen „Ehevertrag“ hat: den des Staates.
Wer keinen eigenen Ehevertrag schließt, akzeptiert stillschweigend die gesetzlichen Regelungen zu Unterhalt, Vermögen und Versorgung, unabhängig davon, ob diese zur eigenen Lebenssituation passen oder nicht. Sich bewusst damit auseinanderzusetzen gilt im besten Fall als unromantisch, im schlimmsten Fall als mangelnder Liebes- und Vertrauensbeweis. Dabei ist das Gegenteil wahr: Ein individuell gestalteter Ehevertrag ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern ein Ausdruck gegenseitiger Verantwortung und die Entscheidung, die eigenen Regeln selbst zu schreiben, statt sie dem Gesetzgeber zu überlassen.
TRENNUNGSFOLGEN VERMEIDEN
Wie ein Ehevertrag Rosenkriege verhindert
Für den Fall, dass die Ehe wider Erwarten nicht ein Leben lang hält, sind bei einem bestehenden Ehevertrag sämtliche Trennungs- und Scheidungsfolgen bereits klar geregelt. Ein Rosenkrieg kann vermieden und eine faire und einvernehmliche Trennung ermöglicht werden. So bleibt Raum für einen respektvollen Neuanfang.
REGELUNGSBEREICHE
Was Sie im Ehevertrag vereinbaren können
In einem Ehevertrag können individuelle Regelungen zu den Fragen Unterhalt, Versorgungsausgleich (Trennung der Rentenanwartschaften) und Vermögen getroffen werden, soweit diese nicht sittenwidrig sind. Auch erbrechtliche Folgen können geändert oder ausgeschlossen werden.
Unterhalt
Individuelle Vereinbarungen zum Trennungs- und nachehelichen Unterhalt, abgestimmt auf Ihre persönliche Lebenssituation und Ihre gemeinsamen Pläne.
Versorgungsausgleich
Regelung der Rentenanwartschaften bei einer Trennung. Der Versorgungsausgleich kann eingeschränkt, modifiziert oder unter bestimmten Voraussetzungen ganz ausgeschlossen werden.
Vermögen & Zugewinn
Festlegung, welches Vermögen im Trennungsfall geteilt wird. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann angepasst oder durch Gütertrennung ersetzt werden.
Erbrecht
Die umfassendere Lösung: Hier werden alle Scheidungsfolgen dauerhaft geregelt – Unterhalt, Vermögensaufteilung, Rentenansprüche, Wohnung, Hausrat. Notariell beurkundet ist sie rechtlich bindend.
In vier Schritten zum ehevertrag
Das Vorgehen.
Erstgespräch & Analyse
Wir sprechen offen über Ihre persönliche Situation, Ihre Vermögensverhältnisse und Ihre Wünsche. Gemeinsam erarbeiten wir, welche Regelungen für Sie sinnvoll sind.
Individuelle Vertragsgestaltung
Ich entwerfe maßgeschneiderte Regelungen, die beide Partner fair berücksichtigen und rechtlich wirksam sind,Besprechung & Anpassung
Wir gehen den Entwurf gemeinsam durch. Fragen, Änderungswünsche und offene Punkte werden geklärt, bis Sie sich mit allen Regelungen sicher fühlen.
Notarielle Beurkundung
Zur Wirksamkeit muss ein Ehevertrag notariell beurkundet werden. Ich begleite Sie bis zur Unterzeichnung und stehe auch danach für Fragen zur Verfügung.Erstberatung
Schreiben Sie Ihre eigenen Regeln.
Ein Ehevertrag ist kein Misstrauensbeweis, sondern ein Akt der Fürsorge Ich helfe Ihnen dabei, diese Verantwortung in klare, faire Worte zu fassen.
Adresse
Leopoldstraße 32, 80802 München
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