Bei der Errichtung eines Testamentes müssen sowohl in formaler als auch in inhaltlicher Hinsicht zahlreiche Dinge beachtet werden.
Wer ein handschriftliches Testament errichtet, muss insbesondere zwei zwingende formale Voraussetzungen beachten: Das Testament muss vollständig handschriftlich verfasst sein und vom Erblasser unterschrieben werden. Auch sollte das Testament mit einem Datum versehen sein.
Viele Erbstreitigkeiten entstehen, weil Testamente entweder unklar formuliert sind oder weil die Abwicklung des Nachlasses aufgrund der Bestimmungen im Testament sehr kompliziert wird, beispielsweise weil Erbengemeinschaften gebildet werden, die auseinandergesetzt werden müssen.
Um spätere Streitigkeiten auszuschließen und den Willen des Erblassers umzusetzen, berate ich Sie gerne zu den korrekten Formulierungen eines Testamentes.