„Bevor ich ein alter Mann wurde, war ich bedacht, würdig zu leben. Im Alter richtete sich mein Streben darauf, würdig zu sterben“ (Seneca)
Selbstbestimmt Leben – bis zum Schluss.
Um dies umsetzen zu können, muss Vorsorge getroffen werden. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Sie vertreten kann und darf, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Mit der Vorsorge- und Betreuungsvollmacht vermeiden Sie meist die gerichtliche Anordnung eines Dritten als gesetzlichen Betreuer. Bei einer solchen gerichtlichen Anordnung trifft im Notfall ein Fremder für Sie alle Entscheidungen. Die meisten Menschen wollen aber in einer solchen Situation, in der sie nicht mehr selbst Entscheidungen treffen können, lieber einen vertrauten Menschen wie den Partner, ein Kind oder einen guten Freund an ihrer Seite wissen.
Ihre Vertrauensperson sollte der Aufgabe als Bevollmächtigte/r gewachsen sein und die Bereitschaft besitzen, in dem Ernstfall für Sie da zu sein und Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen.