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Vermögen
Was gehört wem, und was steht Ihnen zu?
Die Vermögensauseinandersetzung ist oft der komplexeste Teil einer Scheidung. Ich sorge dafür, dass kein Anspruch übersehen wird – und dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht.
Überblick
Vermögen fair aufteilen.
Heiraten Paare ohne Ehevertrag, gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Was jeder während der Ehe an Vermögen hinzugewonnen hat, wird bei einer Scheidung zwischen beiden aufgeteilt. In der Praxis ist das oft komplizierter als es klingt – vor allem wenn ein Unternehmen, eine Immobilie oder eine Erbschaft dazugehört.
Hinzu kommen Fragen rund um Erbrecht und Vermächtnis – denn eine Scheidung verändert auch erbrechtliche Ansprüche grundlegend. Ich berate Sie zu beiden Bereichen und sorge dafür, dass Sie in keiner Hinsicht schlechter dastehen als Sie sollten.
– Sabine Regnet-Junesch, Fachanwältin für Familienrecht
Was bleibt, fair geteilt.
Zugewinnausgleich
Was während der Ehe dazukam, wird geteilt.
Der Zugewinnausgleich ist das Herzstück der Vermögensauseinandersetzung bei einer Scheidung. Beide Partner ermitteln ihr Anfangsvermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung und ihr Endvermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags. Wer mehr hinzugewonnen hat, gleicht die Hälfte der Differenz an den anderen aus.
Das klingt einfach – ist aber in der Praxis oft eine der aufwendigsten Fragen im Scheidungsverfahren. Besonders wenn Vermögenswerte schwer zu bewerten sind, Schulden im Spiel sind oder Erbschaften das Bild komplizieren.
Einzelne Vermögenswerte
Jeder Fall hat seine eigenen Fragen.
Hinter dem Begriff „Vermögensauseinandersetzung“ verbergen sich ganz unterschiedliche Themen – und meist sind es die größten Werte, die für die meisten Fragen sorgen. Ich begleite Sie durch jeden dieser Bereiche:
Immobilie
Wer bleibt im gemeinsamen Haus, wer wird ausgezahlt, und was geschieht mit dem laufenden Kredit? Ob Verkauf, Übertragung oder weitere gemeinsame Nutzung, wir finden die Lösung, die wirtschaftlich und menschlich für Sie tragbar ist.
Unternehmen und Beteiligungen
Gehört eine Firma, eine Praxis oder eine Beteiligung zum Vermögen, wird die Bewertung schnell zur entscheidenden Frage. Hier sorge ich für eine belastbare Grundlage, damit Ihr Lebenswerk nicht zum Spielball von Schätzungen wird.
Hausrat und persönliche Werte
Was passiert mit dem Auto, den Möbeln, dem Hausrat? Diese Fragen lassen sich meist unkompliziert klären. Häufig sind sich beide hier schneller einig als bei allem anderen.
Auskunft und Bestandsaufnahme
Eine faire Aufteilung setzt voraus, dass alle Werte offen liegen. Sollte der andere Teil Vermögen verschweigen, setze ich Ihren gesetzlichen Auskunftsanspruch konsequent durch.
Schulden und Verbindlichkeiten
Nicht nur, was da ist, wird aufgeteilt: auch gemeinsame Darlehen und Verpflichtungen gehören auf den Tisch. Ich achte darauf, dass Sie nicht für mehr einstehen, als Ihnen zuzurechnen ist.
Erstberatung
Wissen, was Ihnen zusteht.
Gerade bei Vermögensfragen geht der Überblick schnell verloren. Ich nehme mir die Zeit, Ihre Lage zu ordnen und zeige Ihnen, welche Ansprüche Sie wirklich haben.
Adresse
Leopoldstraße 32, 80802 München
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