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Familienrecht · MÜNCHEN

Ehewohnung und Hausrat 

Ehewohnung – wer bekommt was?

Wer darf bleiben?

Häufig streiten Ehepartner bei einer Trennung um die Rechte an der gemeinsamen Wohnung. Gerade in Städten wie München kann kurzfristig oft keine bezahlbare Alternative gefunden werden – oder beide Partner wollen die vorherige Wohnung, besonders wenn es sich um eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus handelt, alleine oder mit den Kindern weiternutzen.

Ist eine einvernehmliche Regelung nicht möglich, muss unter Umständen in einem Wohnungszuweisungsverfahren gerichtlich geklärt werden, wer die Wohnung zukünftig nutzen kann und darf. In jedem Fall ist bei einer Trennung und Scheidung die Wohnungsfrage hinsichtlich Nutzung und Eigentums- bzw. Mietverhältnis zu klären.

Hausrat

Was gehört zum Hausrat und wer bekommt was?

Zu Konflikten nach der Trennung kann es auch um Hausratsgegenstände kommen, wenn diese von beiden zur alleinigen Nutzung begehrt werden. Unter Hausrat sind sämtliche bewegliche Sachen zu verstehen, die nach den Lebens- und Vermögensverhältnissen der Eheleute zur Einrichtung der Wohnung, der Hauswirtschaft und der Freizeitgestaltung verwendet werden.

Dazu zählen auch Kraftfahrzeuge, die nicht von einem Ehegatten überwiegend beruflich genutzt werden.

  • Möbel, Elektrogeräte, Geschirr und Einrichtungsgegenstände
  • Sport- und Freizeitausstattung
  • Kraftfahrzeuge ohne überwiegend berufliche Nutzung
  • Gartengeräte und Zubehör

Gelingt keine Einigung, entscheidet das Familiengericht nach Billigkeitsgesichtspunkten – unter besonderer Berücksichtigung der Interessen der im Haushalt lebenden Kinder. Bewährt hat sich dabei, die Hausratsproblematik zusammen mit weiteren Themen zu regeln oder emotionale Auseinandersetzungen durch anwaltliche Begleitung zu versachlichen.

Häufig können Streitigkeiten über Hausratsgegenstände ohne ein gerichtliches Verfahren gelöst werden – gerade wenn durch anwaltliche Hilfe eine Auseinandersetzung entschärft wird.

unterstützung

Sachlich bleiben, wenn es emotional wird?

Streitigkeiten um Wohnung und Hausrat sind oft weniger eine Frage des Werts der Dinge als eine Frage von Kontrolle, Erinnerungen und Verlust. Ich helfe Ihnen, den Blick auf das Wesentliche zu richten – und Lösungen zu finden, die im Alltag tragen.

  • Beratung zu Nutzungs- und Eigentumsrechten an der Ehewohnung
  • Begleitung im Wohnungszuweisungsverfahren vor dem Familiengericht
  • Ausarbeitung einvernehmlicher Hausrats- und Wohnungsvereinbarungen
  • Kopplung der Hausratsfrage mit weiteren Trennungsthemen
  • Versachlichung emotionaler Auseinandersetzungen durch anwaltliche Vermittlung
  • Mediation bei festgefahrenen Konflikten

Erstberatung

Die Wohnungsfrage ist dringend.
Ich bin für Sie da.

Je früher Sie rechtlichen Rat suchen, desto mehr Optionen haben Sie – und desto besser lässt sich eine faire Lösung finden.

Adresse

Leopoldstraße 32, 80802 München