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Familienrecht · MÜNCHEN

Kosten und Gebühren

Transparenz von Anfang an

Klare Kosten. Keine Überraschungen.

Das anwaltliche Gebührenrecht ist auf den ersten Blick nicht einfach, aber auch keine Geheimwissenschaft. Der gute Rat einer Rechtsanwältin muss nicht unbedingt teuer sein – die Qualität der anwaltlichen Tätigkeit, die Sie zu Recht erwarten, muss allerdings auch ihren angemessenen Preis haben.

Die Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Jedes Tätigwerden – auch im Rahmen einer Beratung – begründet einen Gebührenanspruch. Ein geringeres Honorar als im RVG vorgesehen darf grundsätzlich nicht vereinbart werden.

Kostentransparenz ist mir wichtig. Sprechen Sie mich jederzeit auf die voraussichtlichen Kosten Ihres Falls an. 

Abrechnung nach RVG

Der gesetzliche Regelfall.

Die Berechnung der anwaltlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) stellt den Regelfall dar. Diese gesetzlichen Bestimmungen gelten auch dann, wenn keine andere Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.

Die Kosten richten sich in den meisten Fällen nach dem Gegenstandswert. Geht es beispielsweise um eine Geldzahlung, entspricht der Gegenstandswert dem geforderten Betrag. In anderen Fällen wird er vom Gericht festgesetzt, wobei es Regelsätze für einzelne Verfahren gibt.

Hinzu kommen stets Kosten für Aufwendungen wie Porto, Telefongebühren und Reisekosten sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.

  • Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert
  • Einheitlich gesetzlich geregelt und nachvollziehbar
  • Aufwendungen und 19 % Mehrwertsteuer werden zusätzlich berechnet
  • Gilt automatisch wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde

Erstberatungsgespräch

190 zzgl. 19 % Mehrwertsteuer · maximal

Die tatsächliche Gebühr hängt von der Schwierigkeit des Falls sowie Ihren persönlichen Einkommensverhältnissen ab – beides kann die Gebühr entsprechend senken.

Verfahrenskostenhilfe

Wer die Kosten nicht aufbringen kann, kann beim Familiengericht Verfahrenskostenhilfe beantragen. Ich informiere Sie gerne, ob und wie das in Ihrem Fall möglich ist.

Vergütungsvereinbarung

Wenn das RGV nicht passt.

In manchen Fallgestaltungen ist der Gebührenrahmen des RVG der Bedeutung und Komplexität der Angelegenheit nicht angemessen. In solchen Fällen muss die anwaltliche Tätigkeit von einer Honorarvereinbarung abhängig gemacht werden.

Die nach einer Honorarvereinbarung zu entrichtenden Gebühren dürfen die im RVG vorgesehenen Rahmengebühren überschreiten, jedoch nicht unterschreiten. Üblicherweise werden dann Stundenvereinbarungen mit einem festen Stundensatz getroffen.

Sie erwarten, dass Ihre Angelegenheit schnell, zielgerichtet und in angemessener Zeit bearbeitet wird. Eine Honorarvereinbarung schafft dafür die richtige Grundlage.

Wann ist eine Honorarvereinbarung sinnvoll?

Bei komplexen Fällen mit hohem Beratungsaufwand, bei denen der gesetzliche Gegenstandswert die tatsächliche Arbeit nicht angemessen abbildet – etwa bei Unternehmens- oder Immobiliensachen.

Erstberatung

Lassen Sie uns sprechen.

Der erste Schritt ist oft der schwerste, aber er lohnt sich. Füllen Sie dazu ganz einfach unser Kontaktformular aus.

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Leopoldstraße 32, 80802 München