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Familienrecht · MÜNCHEN

Ausländerrecht

Aufenthaltsrecht

Rechtliche Sicherheit in einer neuen Heimat.

Das Ausländer- und Aufenthaltsrecht ist eines der komplexesten Rechtsgebiete in Deutschland. Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften verändern sich regelmäßig, Behördenentscheidungen sind oft schwer nachvollziehbar – und die Folgen von Fehlern können schwerwiegend sein.

Im Migrationsrecht bin ich für Sie in München tätig: von der ersten Einreise bis zur Niederlassungserlaubnis, vom Familiennachzug bis zur Einbürgerung. Ich berate Sie verständlich und vertrete Ihre Interessen gegenüber Behörden und Gerichten.

„Jeder ist Ausländer, fast überall.“
– Unbekannt

Leistungen

In diesen Bereichen bin ich für Sie tätig.

Heiraten Paare ohne Ehevertrag, gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Was jeder während der Ehe an Vermögen hinzugewonnen hat, wird bei einer Scheidung zwischen beiden aufgeteilt. In der Praxis ist das oft komplizierter als es klingt, vor allem wenn ein Unternehmen, eine Immobilie oder eine Erbschaft dazugehört.

Einreise und Visum

Beratung zu Einreisemöglichkeiten nach Deutschland, Visumantrag und den rechtlichen Folgen einer unerlaubten Einreise.

Familiennachzug

Sie möchten Ihren Ehepartner, Ihre Kinder oder Ihre Eltern nach Deutschland holen? Ich begleite Sie durch das Nachzugsverfahren.

Daueraufenthalt EU

Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Situation durch eine Niederlassungserlaubnis oder einen Daueraufenthalt EU.

Einbürgerung

Wenn eine Ausweisung droht oder bereits angeordnet wurde, ist schnelles Handeln gefragt. Ich prüfe Ihre Rechtslage und vertreten Sie konsequent

Asylverfahren

Ich vertrete Sie gegenüber dem BAMF und vor den Verwaltungsgerichten – kompetent und an Ihrer Seite in einer oft belastenden Situation.

Ausweisung abwehren

Wenn eine Ausweisung droht oder bereits angeordnet wurde, ist schnelles Handeln gefragt. Ich prüfe Ihre Rechtslage und vertreten Sie konsequent.

Internationales Familienrecht

Wenn Familie und Grenzen sich überschneiden.

Aufenthaltsrechtliche Fragen sind oft eng mit familienrechtlichen Themen verknüpft: Heirat, Scheidung, Kindschaft, Erbrecht. Gerade in internationalen Familienkonstellationen gelten besondere Regeln – welches Recht ist anwendbar, welches Gericht zuständig?

Als Fachanwältin für Familienrecht kenne ich beide Seiten und berate Sie in München ganzheitlich – ohne dass Sie verschiedene Anwältinnen für verschiedene Rechtsgebiete benötigen.

  • Scheidung mit internationalem Bezug
  • Sorgerecht und Umgang bei binationalen Familien
  • Kindesentführung ins Ausland und Rückführungsverfahren
  • Unterhalt mit Auslandsbezug
  • Anwendbares Recht bei grenzüberschreitenden Familiensachen
  • Anerkennung ausländischer Urteile in Deutschland

Aufenthalt nach Scheidung

Was passiert mit Ihrem Aufenthalt, wenn die Ehe endet?

Wer sein Aufenthaltsrecht vom Ehepartner ableitet, steht nach einer Trennung oder Scheidung plötzlich vor aufenthaltsrechtlichen Fragen. Mit dem Ende der ehelichen Gemeinschaft kann sich das auf den Aufenthaltstitel auswirken – muss aber nicht.

Es gibt klare gesetzliche Schutzregeln, die Ihr eigenständiges Aufenthaltsrecht sichern können. Je früher Sie sich beraten lassen, desto mehr Handlungsmöglichkeiten haben Sie.

  • Eigenständiges Aufenthaltsrecht nach mindestens drei Jahren ehelichem Zusammenleben in Deutschland
  • Schutzregelung bei häuslicher Gewalt auch unterhalb dieser Frist
  • Frühe Beratung verhindert aufenthaltsrechtliche Nachteile
Ihr Recht. Ihr Aufenthalt. Ausländerrecht · München

Erstberatung

Lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden.

Ob Familiennachzug, Niederlassungserlaubnis oder Aufenthalt nach der Scheidung – ich berate Sie persönlich in meiner Kanzlei in München.

Adresse

Leopoldstraße 32, 80802 München