Wer sein Aufenthaltsrecht vom Ehepartner ableitet, steht nach einer Trennung oder Scheidung plötzlich vor aufenthaltsrechtlichen Fragen. Mit dem Ende der ehelichen Gemeinschaft kann sich das auf den Aufenthaltstitel auswirken – muss aber nicht.
Es gibt klare gesetzliche Schutzregeln, die Ihr eigenständiges Aufenthaltsrecht sichern können. Je früher Sie sich beraten lassen, desto mehr Handlungsmöglichkeiten haben Sie.