Zu Konflikten nach der Trennung kann es auch um Hausratsgegenstände kommen, wenn diese von beiden zur alleinigen Nutzung begehrt werden. Unter Hausrat sind sämtliche bewegliche Sachen zu verstehen, die nach den Lebens- und Vermögensverhältnissen der Eheleute zur Einrichtung der Wohnung, der Hauswirtschaft und der Freizeitgestaltung verwendet werden.
Dazu zählen auch Kraftfahrzeuge, die nicht von einem Ehegatten überwiegend beruflich genutzt werden.