Bei der Errichtung eines Testaments müssen sowohl in formaler als auch in inhaltlicher Hinsicht zahlreiche Dinge beachtet werden.
Wer ein handschriftliches Testament errichtet, muss zwei zwingende formale Voraussetzungen beachten: Es muss vollständig handschriftlich verfasst und vom Erblasser unterschrieben sein. Außerdem sollte es mit einem Datum versehen werden.
Viele Erbstreitigkeiten entstehen, weil Testamente unklar formuliert sind oder weil die Nachlassabwicklung unnötig kompliziert wird – etwa wenn Erbengemeinschaften entstehen, die sich erst noch auseinandersetzen müssen.