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Kindesunterhalt
Minderjährige Kinder haben Anspruch auf Unterhalt – unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Ich helfe Ihnen, diesen Anspruch zu berechnen und durchzusetzen.
Kindesunterhalt
Was Kindern zusteht
Minderjährige Kinder sind unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren oder nich, zumeist auf Unterhaltszahlungen angewiesen. Die Höhe richtet sich nach den pauschalierten Bedarfssätzen der Düsseldorfer Tabelle.
Für die Berechnung des konkreten Unterhalts sind das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie das Alter des Kindes ausschlaggebend. Vom Einkommen werden bestimmte Beträge abgezogen, wie z.B. berufsbedingte Aufwendungen, Krankheitsvorsorge oder berücksichtigungsfähige Schulden.
Bei Volljährigkeit erlischt der Unterhaltsanspruch nicht automatisch. Er steht dann dem Kind selbst zu.
- Berechnung nach Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und Alter des Kindes
- Abzug von berufsbedingten Aufwendungen, Krankenvorsorge und Schulden
- Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Elternteils wird berücksichtigt
- Volljährige Kinder in Ausbildung haben eigenen Unterhaltsanspruch
Betreuungsunterhalt für nicht verheiratete Eltern
Auch wenn Sie mit dem Vater oder der Mutter Ihres Kindes nicht verheiratet sind, steht dem betreuenden Elternteil für die ersten drei Jahre nach der Geburt Betreuungsunterhalt zu – um Kind und sich selbst ausreichend versorgen zu können.
Düsseldorfer Tabelle 2026
Orientierungswerte für den Kindesunterhalt
Die Düsseldorfer Tabelle gibt Orientierungswerte für den monatlichen Kindesunterhalt. Maßgeblich sind das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und die Altersgruppe des Kindes. Abgebildet sind die Beträge nach Abzug des hälftigen Kindergelds.
Monatlicher Kindesunterhalt in Euro · Stand Januar 2026 · Beträge nach Abzug des hälftigen Kindergelds (126 €)
| Nettoeinkommen (bereinigt) | 0–5 Jahre | 6–11 Jahre | 12–17 Jahre | Ab 18 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| Gruppe 1bis 2.100 € | 480 € | 551 € | 645 € | 693 € |
| Gruppe 22.101 – 2.500 € | 504 € | 579 € | 677 € | 728 € |
| Gruppe 32.501 – 2.900 € | 529 € | 607 € | 709 € | 763 € |
| Gruppe 42.901 – 3.300 € | 554 € | 636 € | 743 € | 799 € |
| Gruppe 53.301 – 3.700 € | 580 € | 665 € | 778 € | 837 € |
| Gruppe 63.701 – 4.100 € | 606 € | 696 € | 814 € | 876 € |
| Gruppe 74.101 – 4.500 € | 633 € | 727 € | 850 € | 914 € |
| Gruppe 84.501 – 4.900 € | 661 € | 759 € | 887 € | 954 € |
| Gruppe 94.901 – 5.500 € | 693 € | 796 € | 930 € | 1.001 € |
| Gruppe 105.501 – 6.200 € | 729 € | 837 € | 978 € | 1.052 € |
* Beträge in Euro, monatlich, nach Abzug des hälftigen Kindergelds (2026: 126 € je Kind) · Mindestunterhalt nach § 1612a BGB · Bei einem bereinigten Nettoeinkommen über 6.200 € richtet sich der Unterhalt nach den individuellen Bedürfnissen des Kindes · Stand: Januar 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr – für eine verbindliche Berechnung empfehle ich eine persönliche Beratung.
Meine Beratung
Unterhalt berechnen, durchsetzen, absichern
Ob Sie Unterhalt für Ihr Kind beanspruchen oder als unterhaltspflichtiger Elternteil wissen möchten, was auf Sie zukommt. Ich berate Sie auf Grundlage Ihrer persönlichen Verhältnisse und helfe Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen oder eine faire Regelung zu finden.
- Berechnung des konkreten Unterhaltsanspruchs nach Ihrer Situation
- Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für Ihr Kind
- Beratung für Unterhaltspflichtige: Was kann verlangt werden?
- Abänderung bestehender Unterhaltstitel bei veränderter Lage
- Unterhalt für volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium
- Betreuungsunterhalt für nicht verheiratete Eltern
Erstberatung
Ihr Kind hat ein Recht auf Unterstützung.
Ich sorge dafür.
Als Fachanwältin für Familienrecht unterstütze ich Sie dabei, Unterhaltszahlungen für sich oder Ihre Kinder zu erhalten. Ebenso helfe ich Unterhaltspflichtigen, Klarheit über ihre rechtlichen Pflichten zu gewinnen.
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