Die Berechnung der anwaltlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) stellt den Regelfall dar. Diese gesetzlichen Bestimmungen gelten auch dann, wenn keine andere Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.
Die Kosten richten sich in den meisten Fällen nach dem Gegenstandswert. Geht es beispielsweise um eine Geldzahlung, entspricht der Gegenstandswert dem geforderten Betrag. In anderen Fällen wird er vom Gericht festgesetzt, wobei es Regelsätze für einzelne Verfahren gibt.
Hinzu kommen stets Kosten für Aufwendungen wie Porto, Telefongebühren und Reisekosten sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.
- Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert
- Einheitlich gesetzlich geregelt und nachvollziehbar
- Aufwendungen und 19 % Mehrwertsteuer werden zusätzlich berechnet
- Gilt automatisch wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde