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Familienrecht · MÜNCHEN

Sorgerecht & Umgang

Was ist das Beste für die Kinder? Diese Frage steht im Mittelpunkt – bei jeder Entscheidung über Sorgerecht und Umgang. Ich begleite Sie mit Erfahrung und Fingerspitzengefühl.

Sorgerecht

Gemeinsam – auch nach der Trennung.

Bei einer Ehescheidung geht der Gesetzgeber grundsätzlich davon aus, dass die gemeinsame elterliche Sorge beider Elternteile trotz Trennung und Scheidung bestehen bleibt. Die wichtigen Entscheidungen im Leben des Kindes haben nach wie vor beide Elternteile gleichberechtigt zu treffen.

In Ausnahmefällen, z.B. bei fehlender Kommunikation zum Wohle der Kinder oder bei einer Kindeswohlgefährdung, kann die elterliche Sorge auf einen Elternteil allein übertragen werden. Dies ist sowohl in einem separaten Eilverfahren während des Getrenntlebens als auch im Rahmen des laufenden Scheidungsverfahrens möglich.

Ich prüfe in meiner Kanzlei in München die zur Verfügung stehenden außergerichtlichen und gerichtlichen Maßnahmen mit aller Sorgfalt und finde die Lösung, die dem Wohl Ihres Kindes am besten entspricht.

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Es ist auch möglich, nur Teile der elterlichen Sorge zu übertragen – etwa das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Entscheidungen zur medizinischen Versorgung, um Streitigkeiten im Alltag des Kindes zu vermeiden.

Umgang

Das Recht des Kindes auf beide Eltern.

Trennen sich Eltern, stellt sich immer die Frage nach dem Umgang mit den Kindern. Das Umgangsrecht ist zunächst das Recht des Kindes – auf Umgang mit beiden Elternteilen und mit anderen Bezugspersonen wie Großeltern, soweit es dem Wohle des Kindes dient.

Spätestens seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 01.02.2017 stellt sich für Eltern und Familiengerichte häufig die Frage, welches Betreuungsmodell dem Kindeswohl am besten entspricht.

Wechselmodell

Die Kinder werden im hälfigen Wechsel von beiden Elternteilen betreut und leben abwechselnd bei Mutter und Vater. Voraussetzung ist in der Regel eine funktionierende Kommunikation zwischen den Eltern.

Residenzmodell

Die Kinder haben ihren Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil. Der andere hat ein geregeltes Umgangsrecht, in der Regel an Wochenenden und in den Ferien. Das klassische, häufigste Modell.

Eine Fachanwältin für Familienrecht sollte hinzugezogen werden, um eine auf Ihre Familie zugeschnittene Lösung zu finden – und diese vor dem Familiengericht zu vertreten.

Besondere Situationen

Wenn es schwierig wird

Langjährige anwaltliche Praxis und umfangreiche Erfahrung im Sorge- und Umgangsrecht sind besonders dann gefragt, wenn Verfahren sensibel werden und das Wohl der Kinder auf dem Spiel steht.

  • Kinder, die den Kontakt mit einem Elternteil von sich aus ablehnen
  • Betreuender Elternteil erschwert oder verweigert den Umgang
  • Hochstrittige Elternkonflikte mit Auswirkungen auf die Kinder
  • Dringende Eilverfahren zum Schutz des Kindeswohls
  • Umgang mit Großeltern und anderen wichtigen Bezugspersonen
  • Internationale Fälle und Umgang über Ländergrenzen hinweg

Erstberatung

Das Wohl Ihres Kindes
steht im Mittelpunkt.

Ihr Kind braucht Stabilität. Ich sorge dafür, dass rechtliche Fragen diese nicht gefährden.

Adresse

Leopoldstraße 32, 80802 München