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Familienrecht · MÜNCHEN

Trennungs- und Scheidungsvereinbarung

Warum eine Vereinbarung?

Klarheit in Zeiten des Umbruchs.

Eine Trennung stellt das Leben auf den Kopf. Neben dem emotionalen Schmerz drängen sofort praktische Fragen: Wer bleibt in der Wohnung? Wie wird das Vermögen aufgeteilt? Wie soll der Lebensunterhalt finanziert werden? Wer zahlt wie viel?

Für Eltern ist eine Trennung besonders belastend: Bei wem leben die Kinder künftig, wie wird die Betreuung zwischen den Eltern aufgeteilt und in welcher Höhe ist Kindesunterhalt zu zahlen?

Genau hier setzt eine Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung an. Sie schafft Klarheit über alle offenen Punkte – bevor diese zum Streit werden. Denn was einvernehmlich geregelt ist, muss kein Gericht entscheiden.

„Gelingt eine umfassende Einigung, ist die Scheidung selbst nur noch eine Formalität.“
– Sabine Regnet-Junesch, Fachanwältin für Familienrecht

Je früher Sie nach der Trennung rechtlichen Rat suchen, desto besser. Manche Entscheidungen lassen sich später kaum noch rückgängig machen. Eine fachkundige anwaltliche Beratung gibt Ihnen die Struktur und Sicherheit, die Sie für Ihr weiteres Vorgehen brauchen.

Ab wann relevant?

Das Trennungsjahr

Mit der Trennung beginnt das gesetzliche Trennungsjahr – die Voraussetzung für ein späteres Scheidungsverfahren. Diese Phase muss nicht von Streit und Unsicherheit geprägt sein.

Eine Trennungsvereinbarung hilft, die wichtigsten Fragen frühzeitig zu klären: Sie reduziert Spannungen, vermeidet langwierige und kostspielige Auseinandersetzungen und schützt das gemeinsam aufgebaute Vermögen.

Vor allem Kinder profitieren davon, wenn finanzielle Konflikte und Umgangsregelungen nicht in ihren Alltag hineinspielen. Gelingt eine umfassende Einigung, ist die Scheidung selbst nur noch eine Formalität.

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12 Monate Trennungsjahr

Die Zeit läuft – eine frühe Vereinbarung schafft Klarheit von Anfang an.

Im Vergleich

Trennungsvereinbarung oder Scheidungsvereinbarung?

Zugewinnausgleich

  • Wird direkt nach der Trennung geschlossen – noch vor dem Scheidungsverfahren
  • Regelt das Zusammenleben während des Trennungsjahres
  • Klärt sofortige Fragen: Wohnung, laufende Kosten, Trennungsunterhalt
  • Schafft Stabilität für den Alltag der Kinder ab dem ersten Tag
  • Kann formlos geschlossen werden – notarielle Beurkundung bei Immobilien oder Unterhaltsverzicht empfohlen

Scheidungsfolgenvereinbarung

  • Wird vor oder während des Scheidungsverfahrens geschlossen
  • Regelt alle dauerhaften Folgen der Scheidung abschließend
  • Umfasst Unterhalt, Vermögen, Versorgungsausgleich, Wohnung, Sorgerecht
  • Macht die Scheidung selbst zur bloßen Formsache
  • Muss für bestimmte Inhalte notariell beurkundet werden

Beide Vereinbarungen können auch miteinander kombiniert werden: Eine Trennungsvereinbarung regelt die Übergangsphase – eine Scheidungsfolgenvereinbarung die endgültige Lösung. Ich berate Sie, was in Ihrer Situation sinnvoll ist.

Ablauf

So entsteht Ihre Vereinbarung.

1

Erstberatung

Wir besprechen Ihre Situation, klären Ihre Rechte und ich erkläre Ihnen, welche Regelungen sinnvoll und möglich sind.

2

Themen festlegen

Gemeinsam legen wir fest, was geregelt werden soll: Wohnung, Kinder, Unterhalt, Vermögen – alles oder nur bestimmte Punkte.
3

Ausarbeitung & Verhandlung

Ich entwerfe die Vereinbarung und begleite Sie durch die Verhandlung mit dem anderen Partner – sachlich, lösungsorientiert.
4

Unterzeichnung & Rechtssicherheit

Die fertige Vereinbarung wird unterzeichnet – bei Bedarf notariell beurkundet. Damit ist sie rechtlich bindend.

Erstberatung

Lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden.

Eine Vereinbarung, die beide tragen können, ist mehr wert als jedes Urteil. Ich begleite Sie durch den Prozess: ruhig, kompetent und mit Blick auf das, was wirklich zählt.

Adresse

Leopoldstraße 32, 80802 München