Weitere Rechtsgebiete
1. Vorsorge- und Betreuungsvollmacht
„Bevor ich ein alter Mann wurde, war ich bedacht, würdig zu leben. Im Alter richtete sich mein Streben darauf, würdig zu sterben“ (Seneca)
Selbstbestimmt Leben – bis zum Schluss.
Um dies umsetzen zu können, muss Vorsorge getroffen werden. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Sie vertreten kann und darf, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Mit der Vorsorge- und Betreuungsvollmacht vermeiden Sie meist die gerichtliche Anordnung eines Dritten als gesetzlichen Betreuer. Bei einer solchen gerichtlichen Anordnung trifft im Notfall ein Fremder für Sie alle Entscheidungen. Die meisten Menschen wollen aber in einer solchen Situation, in der sie nicht mehr selbst Entscheidungen treffen können, lieber einen vertrauten Menschen wie den Partner, ein Kind oder einen guten Freund an ihrer Seite wissen.
Ihre Vertrauensperson sollte der Aufgabe als Bevollmächtigte/r gewachsen sein und die Bereitschaft besitzen, in dem Ernstfall für Sie da zu sein und Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen.
2. Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung dient dazu, in dem Bereich der medizinischen Versorgung bereits jetzt und im Voraus bestimmte Entscheidungen für den Fall zu treffen, dass man später hierzu selbst nicht mehr in der Lage sein sollte. Eine Frage wird hierbei immer sein, ob bestimmte, lebensverlängernde Maßnahmen durch die behandelnden Ärzte bei unheilbaren Krankheiten und für den Fall des Sterbeprozesses durchgeführt werden sollen oder nicht.
Liegt keine Patientenverfügung vor oder sind die Festlegungen zu allgemein und nicht nachvollziehbar, entscheidet Ihr/e Vertreter zusammen mit den behandelnden Ärzten auf der Grundlage Ihres mutmaßlichen Patientenwillens über die weitere Behandlung, wenn Sie dies nicht mehr können.
Auch wenn es nicht immer leicht ist, sich mit den Fragen des eigenen Sterbens zu beschäftigen – wenn Sie Ihr Leben bis zum Ende selbstbestimmt leben wollen, so ist eine Patientenverfügung unabdingbar. Gerne berate ich Sie zu allen Fragen einer Patientenverfügung.
3. Forderungen
Wenn ein Kunde seine Rechnung nicht bezahlt oder ein/e Bekannte/r das geliehene Geld nicht zurückbezahlt, ist das mehr als ärgerlich. Nicht bezahlte Rechnungen oder Forderungen können schnell zu einer großen finanziellen Belastung werden.
Ebenso ärgerlich ist es, wenn unberechtigte Forderungen erhoben werden. Sei es, weil die Forderung dem Grunde nach gar nicht besteht oder sie der Höhe nach nicht gerechtfertigt ist.
Gerne helfe ich Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen.
4. Verkehrsrecht
Sie haben einen Verkehrsunfall oder Arbeitsunfall erlitten? Ich unterstütze Sie gerne u.a. bei folgenden Angelegenheiten:
- Abwicklung mit Versicherungen
- Durchsetzung von Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüchen
- Sonstige Unfall-Schadenspositionen